Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

Eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband BDE schafft Entlastung auf Arbeitgeberseite.

09.04.2020

Zeitraubende Haustarifverhandlungen, die Personalabteilung und Geschäftsführung gleichermaßen binden, oder umständliche einzelvertragliche Detailregelungen werden durch eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband vermieden.

Zum Tarifwerk des BDE gehören neben dem Bundesentgelttarifvertrag („BETV“) auch der Bundesmanteltarifvertrag („BMTV“) und der Bundesentgeltrahmentarifvertrag („BERT“). Der BMTV regelt u. a. Arbeitszeiten und statuiert Voraussetzungen für Kurzarbeit. Der BERT regelt die Eingruppierung der Arbeitnehmer in bestimmte Vergütungsgruppen.

Der jüngste BETV ist zwischen dem BDE und ver.di zuletzt im Frühjahr 2015 vereinbart worden. Der aktuelle BETV hat eine Laufzeit bis Ende 2016. Unter anderem haben die Tarifvertragsparteien in der letzten Tarifrunde die Vergütung der Auszubildenden deutlich um 10 Prozent angehoben.

Kontakt

Jens Loschwitz

Geschäftsführer / Justitiar