Der überwiegende Teil der Umweltgesetze hat in Brüssel seinen Ursprung, bevor sie sich in deutschen Gesetzen niederschlagen. Der fachbereichsübergreifende Arbeitskreis sorgt mit seinen Rechtsexperten aus den Mitgliedsunternehmen dafür, dass die Interessen des BDE die Gesetzgebung auf europäischer und nationaler Ebene begleiten.
Von der Novelle der Gewerbeabfallverordnung über die gewerbliche Sammlung bis hin zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen. Es gibt nur wenige Gesetzgebungsverfahren, mit denen der fachbereichsübergreifende Arbeitskreis Umweltgesetzgebung und -recht sich nicht beschäftigt.