Die Neuordnung der Klärschlammverwertung gibt einen weitgehenden Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung vor. Damit verbunden ist die Pflicht, Phosphor aus dem Klärschlamm oder den Verbrennungsaschen bzw. kohlenstoffhaltigen Rückständen zurückzugewinnen.
Der Arbeitskreis unterstützt die Klärschlammerzeuger und -verwerter (stofflich sowie energetisch) bei den Herausforderungen, die sich aus der Neuordnung der Klärschlammverwertung ergeben.
Bereichsleitung Biomasse, Elektronik, Wasser und Digitalisierung