Der BDE unterscheidet zwischen “ordentlichen” und “fördernden” Mitglieder. Ordentliches Mitglied kann jedes Unternehmen in privater Rechtsform werden, das eine operative Entsorgungstätigkeit ausübt. Nur ordentliche Mitglieder haben in den BDE-Gremien Stimmrecht.
Alle übrigen interessierten Firmen können als “Förderndes Mitglied” an unserer Arbeit partizipieren.
Über Anträge auf Mitgliedschaft entscheidet das Präsidium.
Sie können sich die Antragsformulare hier direkt herunterladen, ausdrucken und dann per Post an uns senden. Dazu benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader.
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Bei Fragen zur Mitgliedschaft setzen Sie sich gerne mit unserer Mitgliederbetreuung in Verbindung oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.