BDE-direkt 52/2020
Die Bundesregierung hat die Hilfen für Unternehmen in der Corona-Krise nochmals ausgeweitet. Nun stehen Mittel in Höhe von 25 Milliarden Euro zusätzlich als finanzielle Hilfen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, zur Verfügung. Bei diesen Geldern handelt es sich um Zuschüsse, die die Empfänger nicht zurückzahlen müssen.
Zur Erlangung dieser Zuwendungen ist seit Mittwoch die Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de freigeschaltet. Diese Mittel können die Unternehmen nicht direkt beantragen. Auf der Plattform haben ausschließlich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Möglichkeit, sich registrieren zu lassen, um dann die Anträge auf Überbrückungshilfen für die betreffenden Firmen einreichen zu können.
Die Auszahlungen könnten noch im Juli erfolgen.
Mit den Mitteln sollen Unternehmen unterstützt werden, die weiterhin erhebliche Umsatzeinbußen haben. So geht es beispielsweise um die Erstattung fixer Betriebskosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro.
Geplant ist, diese Hilfen für die Monate Juni bis August 2020 zu zahlen.