BDE fordert EU-weites Deponieverbot für Siedlungsabfälle

Die Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle als solche sollte aus Sicht des Verbandes schon bald der Vergangenheit angehören.

28.03.2019

Das Europaparlament hat am Donnerstag mit großer Mehrheit für den Ausschluss von Beseitigungsmaßnahmen aus dem Finanzierungsrahmen der Kohäsionsfonds gestimmt. Der BDE fordert jedoch: Nicht nur die Finanzierung der Deponierung sollte aufhören, sondern die Deponierung als solches gehört verboten!

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. begrüßt das Votum des Europäischen Parlaments zum Ausschluss der Abfallbeseitigung aus dem Finanzierungsrahmen der Kohäsionsfonds, fordert allerdings, dass die EU nicht nur die Finanzierung, sondern auch die Deponierung und Verbrennung zur Beseitigung an sich als Instrument zur Behandlung von Abfällen komplett verbietet.

Das Europäische Parlament hat am Donnerstag seinen Bericht über die Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds für die neue Förderperiode 2021-2027 verabschiedet. Der Vorschlag von Berichterstatter Andrea Cozzolino erhielt eine breite Mehrheit von 475 Stimmen bei 93 Gegenstimmen und 53 Enthaltungen.

Der Bericht des Europaparlaments fordert ausdrücklich, dass Deponien aus dem Finanzierungsrahmen der Kohäsionsfonds ausgeschlossen werden. Außerdem wird die Behandlung von Restabfällen, also auch die Verbrennung zur Beseitigung aus dem Förderprogramm entfernt. Erlaubt bleiben soll Finanzierung thermischer Verwertungsanlagen. Ausnahmen gelten weiterhin für die Finanzierung zur Modernisierung bestehender Deponien und für die Deponierung und Verbrennung zur Beseitigung in Überseegebieten der EU.

Zwar ist der Ausschluss von Beseitigungsmaßnahmen aus dem Finanzrahmen der Kohäsionsfonds begrüßenswert, jedoch reicht ein Finanzierungsauschluss allein nicht aus, sagte BDE-Präsident Peter Kurth am Donnerstag in Berlin: „Wenn die EU weiterhin die Deponierung von Abfällen gestattet, dann wird der Wegfall von EU-Fördergeldern nicht ausreichen, um der Deponierung in der EU grundsätzlich ein Ende zu setzen. Ziel muss es sein, die Deponierungsrate in der EU auf Null zu bekommen.“

Im Rahmen des EU-Kreislaufwirtschaftspakets hatte die EU eine Reduzierung der Deponierung von Siedlungsabfällen auf 10% bis 2035 beschlossen. Jedoch gelten Ausnahmen für die Länder, die bis 2013 noch mehr als 60% ihrer Siedlungsabfälle deponierten. Das Deponierungsziel von 10% müsste in diesem Fall bis spätestens 2040 erreicht werden. Kurth: „Die Deponierung von Siedlungsabfällen untergräbt die Recyclinganstrengungen in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Ausnahmen für Länder, die sowieso schon im Verzug bei der Umsetzung sind, sind eindeutig der falsche Weg. Auch klimapolitisch ist die Beendigung der Deponierung dringend geboten.“

Die Verhandlungen mit dem Rat zu den europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds werden erst nach der Europawahl und voraussichtlich im Herbst 2019 beginnen.