BDE-direkt 34/2020
Das sog. Corona-Kabinett der Bundesregierung hat heute wie erwartet ein Hilfspaket für den Mittelstand (vgl. auch BDE-direkt 31/2020) verabschiedet. Die Bundesregierung spannt damit einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise. Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein.
Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umfassen die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand im Kern folgende Maßnahmen:
Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.
Fragen und Antworten des BMF
Das BMF hat außerdem einen Katalog von Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise veröffentlicht. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter diesem Link abrufbar.