Bundesregierung beschließt weitergehenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.

06.04.2020

BDE-direkt 34/2020

Das sog. Corona-Kabinett der Bundesregierung hat heute wie erwartet ein Hilfspaket für den Mittelstand (vgl. auch BDE-direkt 31/2020) verabschiedet. Die Bundesregierung spannt damit einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise. Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein.

Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umfassen die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand im Kern folgende Maßnahmen:

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.

Fragen und Antworten des BMF

Das BMF hat außerdem einen Katalog von Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise veröffentlicht. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter diesem Link abrufbar.

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Jens Loschwitz

Geschäftsführer / Justitiar

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