COVID-19: Überschreitung von Fristen

Hinweise zum Umgang mit Fristen, die aktuell aufgrund der Corona-Pandemie nicht eingehalten werden können.

03.04.2020

Es gibt zahlreiche Bestimmungen (insbesondere im Umweltrecht), die die Pflicht zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen in bestimmten Zeitabständen vorsehen (z. B. Immissionsschutzbeauftragter, Abfallbeauftragter, Strahlenschutzbeauftragter, Gefahrgutbeauftragter).

Durch die Corona-Krise fallen derzeit entsprechende Veranstaltungen aus, so dass ggf. vorgeschriebene Fortbildungen nicht fristgemäß besucht werden können. Hier sollten die Fristen zur regelmäßigen Fortbildung verlängert werden. Nachfolgend gelistet sind bereits getroffene Regelungen bzw. Empfehlungen der Bundesbehörden, welche in den Bundesländern umzusetzen sind.  

Parallel kann aber zur Verlängerung ggf. die Online-Schulung genutzt werden. Auch der BDE bietet entsprechende Online-Schulungen an, um seine Mitglieder hier bestmöglich zu unterstützen. Weitergehende Informationen zu diesem Schulungsangebot finden Sie hier.

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Sandra Giern

Geschäftsführerin Technik

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