Hilfestellung: Rückwärtsfahren in der Gefährdungsbeurteilung

Der BDE hat eine Hilfestellung erarbeitet, die zur Erstellung oder Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung genutzt werden kann.

13.07.2017

Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen (GFB) für alle Arbeitsplätze im Betrieb durchzuführen. Sie müssen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Auch für die Abfallsammlung ist eine GFB zu erstellen. Dabei wurde zuletzt besonders intensiv das Thema Rückwärtsfahren diskutiert.

Der BDE hat eine Hilfestellung erarbeitet, die mit Blick auf das Thema Rückwärtsfahren zur Erstellung oder Ergänzung der GFB genutzt werden kann. Die Hilfestellung besteht aus einer Checkliste, einer Übersicht zu grundsätzlichen und zusätzlichen Schutzmaßnahmen sowie aus einem Beispiel zur Gestaltung einer GFB.

Als BDE-Mitglied erhalten Sie diese Unterlagen über Ihre BDE-Geschäftsstelle beziehungsweise über die BDE-direkt Ausgabe 32/2017 vom 13.07.2017.