Steuererleichterungen und Beihilfen für Unternehmen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus ergriffen.

23.03.2020

BDE-direkt 21/2020

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus ergriffen.

Stundung fälliger Steuern

Von der Corona-Krise betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen. Dies ergibt sich aus einem Erlass des BMF an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. März 2020 (DOK 2020/0265898). Das BMF-Schreiben wird auch „Katastrophenerlass“ genannt.

Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages

Als Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus gibt es auch ein gemeinsames Verständnis bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG). Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen stellen. Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus vom 19. März 2020 finden Sie nebenstehend.

Vereinfachte Formulare

Einige Bundesländer bieten für die Antragstellung vereinfachte Formulare an, z.B. Nordrhein-Westfalen und Bayern. Seitens NRW wird außerdem eine Anleitung zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung angeboten: Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen setzen auf Antrag die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen bis auf Null fest.

Staatlichen Finanzierungshilfen

Daneben gibt es diverse Unterstützungsinstrumente von Bund und Bundesländern. Einige Bundesländer haben eigene Rettungsschirme aufgelegt (z.B. Nordrhein-Westfalen und Bayern). Auch der Bund will noch in dieser Woche einen Rettungsschirm auflegen.  Eine Schnellübersicht von PWC zu staatlichen Finanzierungshilfen in der Corona-Krise (Stand 20.03.2020) finden Sie hier.

Anträge zu den meisten Förderprogrammen sind ab sofort zu stellen. Der BDE beabsichtigt in Kürze ein Webinar zu staatlichen Finanzierungshilfen in der Corona-Krise anzubieten.