Änderung des NachweisG - Handlungsbedarf für Arbeitgeber

Praxisinformationen zu den neuen Pflichten und zur korrekten Umsetzung des Nachweisgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat Ende Juni das Gesetz zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie verabschiedet, das insbesondere weitreichende Änderungen des Nachweisgesetzes enthält. Für alle bereits ab dem 1. August 2022 neu abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse gelten damit neue und umfassende Nachweispflichten, deren Verletzung bußgeldbewehrt ist. Auch bei Altverträgen sind zukünftig auf Verlangen der Beschäftigten umfangreiche Angaben zu machen.

Der BDE bietet aufgrund der großen Nachfrage erneut eine Kurzsprechstunde (online via MS Teams) mit Herrn Rechtsanwalt Thomas Niklas, Fachanwalt für Arbeitsrecht (Partner der Kanzlei Küttner Rechtsanwälte PartGmbB, Köln) an:

am Montag, den 19.09.2022 von 09.30 – 11.00 Uhr

erhalten Sie praxisorientierte Informationen zu den neuen Pflichten und Hinweise zur korrekten Umsetzung und haben auch die Möglichkeit individuelle Fragestellungen bereits vorab an den Experten zu übermitteln und im Kreis zu diskutieren.

Die Teilnahmekosten betragen 40,00 Euro für BDE-/VBS-Mitglieder und 60,00 für Nicht-Mitglieder. Anmeldungen nehmen wir per E-Mail an veranstaltung@bde.de entgegen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung

Kontakt

Andrea Schlaitz

Fort- und Weiterbildung

Ramona Leuthold

Teamassistenz, Weiterbildung