Kassensicherheitsverordnung – technische Sicherheitseinrichtung bei Barzahlung

Notwendigkeit der technischen Sicherheitseinrichtung bei Barzahlungen zur Dokumentation sämtlicher Transaktionen.

Aufgrund vermehrter Nachfragen möchten wir noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die Kassensicherheitsverordnung bereits am 01.01.2020 in Kraft getreten ist und zu September 2022 die Nichtbeanstandungsfrist endete. Unternehmen haben somit die
Verordnung anzuwenden.

Hintergrund ist, dass bei der Nutzung von Wiegescheindaten für Bargeldzahlungen (z.B. am Recyclinghof, Zahlung der Kunden/Bürger) das elektronische Aufzeichnungssystem, nach § 146a AO mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden muss.

Gemäß § 1 Satz 1 Kassensicherungsverordnung umfasst dies elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen. Der Anwendungserlass zu § 146a AO in Ziffer 1.2 sagt hierzu: „Kassenfunktion haben elektronische Aufzeichnungssysteme dann, wenn diese der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen können.“

Das heißt, überall dort, wo (auch) bare Zahlungsvorgänge (cash oder Karte) abgewickelt werden, muss eine TSE installiert werden – auch in unserer Branche. Elektronische Buchhaltungsprogramme, Waren- und Dienstleistungsautomaten, Geldautomaten, Taxameter
und Wegstreckenzähler gehören allerdings gemäß § 1 Satz 2 KassenSichV ausdrücklich nicht dazu.

Die Installation einer TSE ist also auf allen Standorten zu prüfen. Eine funktionierende Standardschnittstelle zur Betriebsprüfung sollte seitens des Systemanbieters integriert werden. Bei den Meldepflichten an das Finanzamt wird zwar aktuell noch auf die Datenübermittlung über diese Schnittstelle verzichtet, aber bis zum 31.12.2022 wird hier die Technik anzuwenden sein!

Im Rahmen der Online-Expertensprechstunde am 25.05.2022 von 10.30 bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen Überblick zu den neuen Pflichten und Hinweise zur korrekten Umsetzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit dem Experten Ihre konkreten Fragen zu stellen!

Kontakt

Andrea Schlaitz

Fort- und Weiterbildung

Ramona Leuthold

Teamassistenz, Weiterbildung