Zur systemrelevanten Infrastruktur zählen Berufe mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Die Entsorgungswirtschaft gehört – und unabhängig davon, ob mit privater oder öffentlich-rechtlicher Gesellschafterstruktur - zur systemrelevanten Infrastruktur.
Müllwerker sind daher ebenso wie Polizisten und Feuerwehrleute anspruchsberechtigt für die Kita- und Schulnotversorgung ihrer Kinder. Der Müllentsorgung (aus Haushalten und Gewerbe) kommt besondere Bedeutung zu, da sie auch zur Vermeidung von Seuchengefahren aufgrund größerer Müllansammlungen dient.
Die dauerhafte Arbeits- und Einsatzfähigkeit der Entsorgungswirtschaft muss gerade in der jetzigen Corona-Krise aufrechterhalten werden. Deswegen ist unter anderem auch die Versorgung der Müllwerker mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wie Atemschutzmasken, zu ihrem Schutz wichtig.
Personen, die als in Bereichen der kritischen Infrastrukturen Beschäftige zur Aufrechterhaltung dieser Strukturen und Leistungen erforderlich sind, haben während der Schul- und Kita-Schließungen aufgrund von COVID-19 ein Recht auf Notbetreuung ihrer Kinder.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen der einzelnen Bundesländer. Diese Liste wird laufend aktualisiert/ergänzt.
Update vom 06.04.2021:
Links für Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt aktualisiert