Gefährliche Abfälle werden in Deutschland u. a. untertägig zur Stabilisierung von Stützpfeilern in Salzbergwerken genutzt. Die Standortsicherheit des Gebirges wird so verbessert und Bergschäden und Bodenbewegungsbeträge gemindert oder sogar vollständig vermieden. Darüber hinaus wird Primärmaterial durch die Verwendung von Abfällen substituiert.
Diese Form der Sicherung von Berkwerken bei gleichzeitiger umweltverträglicher Entsorgung von Abfällen hat sich nachhaltig bewährt und wurde in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Februar 2002, Rechtssache C-6/00 als Form der Verwertung bestätigt.
Die chemisch-physikalischen Vorbehandlungstechniken für bergbaufremde Abfälle vor deren untertägiger Verwertung wurden in das BREF-Dokument Abfallbehandlung aufgenommen und entsprechen dem besten verfügbaren Stand der Technik.