Die Einstufung von Abfällen, der Umgang mit der Abfallverzeichnisverordnung, die Überwachung der Abfallströme gemäß Nachweisverordnung, das Gefahrgutrecht und die Abfallverbringungsverordnung sind nur einige Themen des Fachbereiches.
Die Verwertung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von über 10 Tonnen pro Tag unterliegt den Anforderungen der Industrieemissionsrichtlinie (IED) und somit den BREF-Dokumenten.
Hierunter fallen spezielle Tätigkeiten wie die chemisch-physikalische Behandlung sowie die Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen als Metallen und Metallverbindungen, z. B. der Untertageversatz als bewährte Sicherung von Bergwerken bei gleichzeitiger umweltverträglicher Entsorgung gefährlicher Abfälle.