REACH in der Recyclingwirtschaft

Begleitung der Reformierung des europäischen Chemikalienrechts.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH regelt EU-weit die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals).

Mit zunehmender Kreislaufführung von Materialien kommt der Ausgestaltung des Stoffrechts eine immer größere Bedeutung auch für Recyclingunternehmen zu, die die produzierende Industrie mit Rohstoffen versorgen wollen. Der Arbeitskreis begleitet die Entwicklung und Ausgestaltung dieser Verordnung, um die Transformation zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen

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