Gefahrgut

Umsetzung der Komplexität des Gefahrgutrechts in die betriebliche Praxis der Entsorgung von Sonderabfällen

Viele gefährliche Abfälle sind aus verkehrsrechtlicher Sicht als Gefahrgut einzustufen, da von ihnen bei einem Verkehrsunfall Gefahren ausgehen können. Gefahrguttransporte unterliegen einem sehr komplizierten Regelwerk, das international permanent fortgeschrieben wird und entsprechend aktuelle Umsetzungen in nationale Gesetze verlangt.

Die Heterogenität der Abfälle erfordert zahlreiche Ausnahmeregelungen, um gefährliche Abfälle als Gefahrgut rechtssicher transportieren zu können.

Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit der Umsetzung der komplexen Gefahrgutrechtsmaterie in die betriebliche Praxis der Entsorgung von Sonderabfällen.

Vorsitz

Cornelius Giefer

Gefahrgut-Umweltschutz C. Giefer GmbH & Co. KG

Kontakt

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Sandra Giern

Geschäftsführerin Technik